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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sauerwein Waagen und Electronic GmbH

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. UnwirksameBedingungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck weitest möglich erreicht wird. 

1. Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung akzeptiert der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungensind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahmedes Kaufvertrages eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. 

2. Preise

Unsere Preise gelten ab Weiterstadt, zuzüglich zu entrichtender Steuern und Abgaben, im Bundesgebiet der Mehrwertsteuer. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Preisänderungen blieben vorbehalten, insbesondere falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Steuern bis zum Lieferungstag ändern. 

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Weiterstadt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Lieferzeitangaben sind nur annähernd. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobes Verschulden trifft, das der Käufer zu beweisen hat. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Mit Ãœbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr in jedem Fall auf den Käufer über. 

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Ãœberschreitung des vereinbarten Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder unseren effektiven Zins bei eigener Kreditinanspruchnahme zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen, außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 

5. Gewährleistung

Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir haften für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Wir haben jedoch das Recht zur Nachbesserung mangelhafter Gegenstände oder zur Ersatzlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung dürfen wir mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Beanstandungen können nicht anerkannt werden, wenn vom Käufer oder Dritten irgendwelche Eingriffe an der Ware ohne unsere schriftliche Genehmigung erfolgt sind. Bei berechtigten Mängelrügen und Garantiefällen steht es uns frei, entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen Preisen oder Nachbesserung vorzunehmen. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung und nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückgesandt werden. Die Mängelanzeige befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

6. Haftung

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haften wir nicht. In diesen Fällen ist die Verjährungsfrist für alle Ansprüche auf zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsverstoßes begrenzt und wir haften nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt.

7. Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen

Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientieren, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.

8. Schutz- und Urheberrechte

Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungenvon Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

9. Kundendaten

Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart. Vorbehaltlich Ihres jederzeit möglichen Widerspruchs nutzen wir Ihre Daten im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch für eigene Werbezwecke.

10. Export

Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Erfüllt der Käufer uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen, so ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Weiterstadt. Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Flensburg. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
Bei ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns vor, an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.

 
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